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Anfang Semester führen wir eine Reihe von Anlässen durch, die Ihnen dabei helfen sollen, sich an der UZH und in Zürich zurecht zu finden. Sie erhalten Informationen und Unterlagen zu Themen wie Aufenthaltsbewilligung und Krankenversicherung, Präsentationen Ihrer wichtigsten Anlaufstellen, Führungen in den grossen Bibliotheken und interkulturelle Workshops. Das Programm in Detail erhalten Austauschstudierende einige Wochen vor ihrem Studienbeginn an der UZH zugeschickt.
Internationale Masterstudierende, welche ein volles Studium an der UZH absolvieren, erhalten weitere Informationen hier.
Wenn Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, müssen Sie eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde melden. In der Stadt Zürich heissen diese Ämter "Personenmeldeamt". Anmeldungen aus dem Ausland werden ausschliesslich nach Terminvereinbarung vorgenommen (siehe Link unten).
In der Anmeldungsbestätigung finden Sie die Adresse des zuständigen Personenmeldeamts, sowie Angaben zu den erforderlichen Dokumenten. Bitte stornieren oder verschieben Sie Ihren Termin, wenn Sie verhindert sind.
Termin buchen (Stadt Zürich)
Alle neu ankommenden Personen werden nach Anmeldung auf dem Personenmeldeamt gebeten, einen Termin beim Migrationsamt Zürich zu vereinbaren, um ihren biometrischen Ausweis registrieren zu lassen.
Für alle, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten, ist eine Krankenversicherung obligatorisch. Die obligatorische Grundversicherung deckt Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Bei der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle werden Sie über das Meldeverfahren informiert.
Ausländische Studierende können sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, sofern sie über eine gleichwertige Versicherung verfügen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.
Merkblatt "Health Insurance in Switzerland" (PDF, 118 KB)
Anleitung Antrag Befreiung (PDF, 1 MB)
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten (Personen oder deren Eigentum). Obwohl diese Versicherung nicht obligatorisch ist, empfehlen wir, eine abzuschliessen.
Medizinische Behandlung
Wenn Sie ärtzliche Behandlung benötigen, vergewissern Sie sich zunächst, dass er oder sie von Ihrer Krankenkasse anerkannt wird. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der Arztpraxis (dies ist auch der Zeitpunkt, an dem Sie eventuelle Probleme mit den Sprachkenntnissen des Arztes ansprechen können). Bringen Sie Ihre Versicherungskarte (und andere notwendige medizinische Informationen, z. B. Ihren Impfpass) mit.
Wie Sie die Kosten zurückfordern
Nach Ihrem Besuch schickt Ihnen die Arztpraxis eine Rechnung. Diese besteht in der Regel aus einer Rechnung und einer Kopie mit Informationen über die Behandlung und ihre Kosten, dem so genannten "Rückforderungsbeleg". Sie sollten die Rechnung beim Arzt bezahlen und den Rückforderungsbeleg oder einen Scan davon an Ihre Versicherung schicken, die Ihnen dann die Kosten erstattet. Wie im Merkblatt oben erwähnt, erstattet die Versicherung nicht den vollen Betrag: Sie müssen einen Selbstbehalt (in der Regel 10 % des Gesamtbetrags) und möglicherweise die gesamte Rechnung bezahlen, bis Sie den Gesamtbetrag Ihrer Selbstbeteiligung erreicht haben.