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Global Student Experience

Vor der Abreise

Erfahrungsbericht

Sie sind verpflichtet, am Ende Ihres Austauschaufenthalts auf Mobility Online einen Erfahrungsbericht zu verfassen. Dieser wird, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, auf unserer Webseite publiziert. Erfahrungsberichte sind eine wichtige Orientierungshilfe für interessierte und nachfolgende Austauschstudierende unserer Partneruniversitäten.

Login Mobility Online

Dies gilt nur für Austauschstudierende und SEMP-Praktikantinnen und -praktikanten.

Adressänderung im UZH-Verzeichnis

Bitte denken Sie daran, vor Ihrer Abreise aus der Schweiz Ihre Adresse im elektronischen UZH-Verzeichnis zu ändern. 

Adress- und Datenmutation der UZH

Leistungsausweis

Informationen zum Leistungsausweis finden Sie hier.

Fragen zum Leistungsausweis

Bei Fragen zum Leistungsausweis wenden Sie sich bitte direkt an das Dekanat Ihrer Fakultät oder an Ihre Studienfachberatung bzw. Fachkoordination. 

Dekanate

Studienfachberatung

Fachkoordination

Anrechnung (für Austausch- und Gaststudierende)

Für die Anrechnung der Studienleistungen, die Sie an der UZH erbracht haben, ist Ihre Heimuniversität zuständig.

Bestätigung Ihres Studienaufenthalts

Bitte kommen Sie vor Ihrer Abreise zum Schalter der Abteilung Global Student Experience, wenn Sie für Ihre Heimuniversität eine Bestätigung Ihres Studienaufenthaltes (Certificate of Attendance) benötigen.

Diese Information gilt nicht für internationale Masterstudierende bzw. Personen, welche ein volles Studium an der UZH absolvieren.

Abmeldung Stadthaus und Krankenversicherung

Bevor Sie die Schweiz verlassen, müssen Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde abmelden. In der Stadt Zürich müssen Sie dafür entweder ins Personenmeldeamt. Sie können dies frühestens 30 Tage vor Ihrer geplanten Ausreise tun.

Bitte nehmen Sie Ihren Pass (oder ID für EU/EFTA Staatsangehörige) mit.
 Sie können eine Bestätigung Ihrer Abmeldung verlangen, diese ist jedoch kostenpflichtig (Gebühr: CHF 20.-).
 Falls Sie eine Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen haben, benötigen Sie diese Bestätigung für die Abmeldung bei Ihrer Schweizer Krankenversicherung.