Navigation auf uzh.ch
Es kann manchmal schwierig sein, eine passende Unterkunft in Zürich zu finden. Der Wohnraum ist knapp und die Preise sind entsprechend hoch. Als Stadtuniversität kann die UZH keine Wohnmöglichkeiten auf den Campuses anbieten. Für Austauschstudierende verfügen wir jedoch über eine begrenzte Anzahl Zimmer in Studierendenwohnheimen.
Zimmer für Austauschstudierende
Die Zimmer für Austauschstudierende werden durch die Zimmer- und Wohnungsvermittlung der UZH und ETHZ verwaltet. Austauschstudierende erhalten von Global Student Experience die relevanten Informationen zum Prozess der Zimmeranmeldung.
Bitte beachten Sie, dass dieses Angebot nur für Austauschstudierende gilt. Gaststudierende, Praktikantinnen und Praktikanten orientieren sich bitte an den untenstehenden Informationen.
Housing für Studierende, die einen Abschluss an der UZH anstreben
Internationale Studierende, die einen Abschluss an der UZH machen, finden weitere Informationen hier.
Informationen und Tipps zur Wohnungssuche
Weitere Informationen zur Unterkunftssuche gibt es hier.
Die Zimmer- und Wohnungsvermittlungsstelle publiziert auch eine Übersicht guter Suchmöglichkeiten und kurzfristiger günstiger Unterkünfte.
Zimmer- und Wohnungsvermittlungsstelle UZH/ETH
In den Universitätsgebäuden und Instituten finden Sie Wohnungsangebote an den schwarzen Brettern. Hilfreich für die Suche aus dem Ausland ist der virtuelle Marktplatz der Universität.
Vorübergehende Unterkünfte
Oftmals ist es einfacher, vor Ort eine Unterkunft zu suchen. Wenn Sie bei Ihrer Ankunft noch keine Wohnmöglichkeit gefunden haben, bieten sich folgende Unterkünfte für einen vorübergehenden Aufenthalt an:
Während des Semesters können Sie einer bezahlten Nebenbeschäftigung von bis zu 15 Stunden pro Woche nachgehen. Während der regulären Semesterferien ist ein Beschäftigungsumfang bis zu 100% möglich. In beiden Fällen muss jedoch der Arbeitgeber beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) eine Arbeitsbewilligung für Sie einholen. Dafür müssen Sie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber ein Schreiben einreichen, welches Bestätigt, dass Ihre Erwerbstätigkeit Ihr Studium nicht verzögern wird. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Dekanat Ihrer Fakultät. Studierende der Rechtswissenschaften wenden sich bitte an das Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Achtung: Bachelorstudierenden aus Drittstaaten (Staaten ausserhalb der EU/EFTA) kann frühestens 6 Monate nach der Einreise eine Arbeitsbewilligung erteilt werden. Masterstudierenden aus Drittstaaten kann in den ersten sechs Monaten ihres Aufenthalts nur eine Bewilligung für eine Arbeit innerhalb ihres UZH-Instituts erteilt werden.
Webseite Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Webseite von Study in Switzerland
Arbeiten in der Schweiz – Informationen für Drittstaatler:innen (UZH Career Services)