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Teilnehmende eines Austauschprogramms bleiben für die Zeit des Auslandaufenthalts an der UZH eingeschrieben und bezahlen die Semestergebühren in Zürich. An der Partneruniversität sind die Austauschstudierenden in der Regel von den Semestergebühren befreit.
In der Regel brauchen Austauschstudierende eine Aufenthaltsbewilligung und allenfalls ein Visum für das Zielland. Sofern die Gastuniversität Ihnen keine Informationen zukommen lässt, wenden Sie sich direkt an die ausländische Vertretung des jeweiligen Landes in der Schweiz (Botschaft, Konsulat).
Für die Abmeldeformalitäten in der Schweiz kontaktieren Sie Ihr Kreisbüro bzw. Ihre Gemeinde.
Sie sind für Ihre Unfall- und Krankenversicherung während Ihres Auslandaufenthalts selber verantwortlich. Je nach Gastland könnte eine Zusatzversicherung erforderlich sein. Wir empfehlen Ihnen, bei der Gastuniversität nachzufragen und sich von Ihrer Krankenkasse beraten zu lassen.