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Global Student Experience

Organisatorisches

Vor dem Aufenthalt

Learning Agreement

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie vor Antritt des Austauschaufenthalts mit der Fachkoordination ein Learning Agreement erarbeiten. Dieses dient der Klärung, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen für Ihr Studium in Zürich angerechnet werden können. Bitte beachten Sie, dass einige Fakultäten für die Abklärung zwingend eine Anrechnungsvereinbarung verlangen. Fragen Sie dazu bitte in Ihrem Fach nach und konsultieren Sie die entsprechenden fakultären Webseiten.

Das Learning Agreement erfassen Sie direkt in Mobility Online. Bitte loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten ein und gehen Sie zum entsprechenden Schritt in der Pipeline. Sie finden dort auch ein Merkblatt zum Learning Agreement mit allen wichtigen Informationen. Wir werden Sie zudem vorgängig per E-Mail informieren.

Falls die Partneruniversität verlangt, dass ihre Vorlage verwendet wird, können Sie auch diese verwenden und unterzeichnet hochladen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt des Learning Agreements.

 

Verpflichtungserklärung

Mit der Bewerbung für den Austausch im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme bewerben Sie sich gleichzeitig für ein vom Bund finanziertes Stipendium. Als eine Voraussetzung für die Auszahlung des Stipendiums müssen Sie eine Verpflichtungserklärung („Stipendienvertrag“) unterzeichnen und fristgerecht in Mobility Online hochladen. Wir werden Ihnen die Verpflichtungserklärung rechtzeitig per E-Mail schicken und Sie finden diese auch in Mobility Online.

Wenn Sie bereits kantonale Stipendien erhalten, können Sie diese weiter beziehen, auch wenn Sie ein Mobilitätsstipendium erhalten.

Während des Aufenthalts

Auszahlung des Stipendiums

Das Stipendium wird in zwei Raten ausbezahlt. Nach dem Hochladen der unterschriebenen Verpflichtungserklärung und eines gültigen Learning Agreements erfolgt zu Beginn des Austauschaufenthalts die Auszahlung einer ersten Rate (80 % des Gesamtbetrags). Die zweite Rate (20%) erhalten Sie nach dem Hochladen Ihres Erfahrungsberichts und der Aufenthaltsbestätigung am Ende des Aufenthalts.  

 

Änderungen des Learning Agreement

Allfällige Änderungen des Learning Agreements sind immer mit den zuständigen Stellen an der UZH und an der Partneruniversität abzusprechen. Die Änderungen nehmen Sie direkt in Mobility Online vor. Mehr Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zum Learning Agreement in Mobility Online. 

 

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des Austauschaufenthalts innerhalb des laufenden akademischen Jahres, d.h. vom Herbst- auf das Frühjahrssemester, muss sowohl von der Partneruniversität als auch von der Fachkoordination an der UZH unterstützt werden. Sie können die Verlängerung in Mobility Online beantragen. Die Vergabe eines weiteren Stipendiums wird zum Zeitpunkt der Verlängerung geprüft, kann aber nicht garantiert werden. 

Die Verlängerung des Austausches vom Frühjahrs- auf das Herbstsemester ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie sich erneut für einen Austauschplatz im Herbstsemester bewerben.

 

Abbruch / Nicht-Antritt des Aufenthalts

Über einen Abbruch bzw. Nicht-Antritt des Austauschaufenthalts müssen Sie die zuständige Stelle an der Partneruniversität, die Fachkoordinationen der entsprechenden Studienfächer an der UZH sowie die Abteilung Global Student Experience unter Angabe der Gründe schriftlich informieren. Zu viel ausgezahlte Stipendien müssen zurückerstattet werden.

Nach Abschluss des Aufenthalts

Erfahrungsbericht

Am Ende Ihres Austauschs müssen Sie in Mobility Online einen Erfahrungsbericht verfassen. Sie erhalten dazu vorgängig eine E-Mail mit weiteren Informationen.  

 

Aufenthaltsbestätigung der Partneruniversität

Am Ende Ihres Austauschs müssen Sie eine Bestätigung der Partneruniversität einholen und hochladen, auf der die Daten Ihres Studienaufenthalts ersichtlich sind. Eine Vorlage für die Aufenthaltsbestätigung erhalten Sie von uns per E-Mail und kann in Mobility Online heruntergeladen werden. Sie können aber auch ein Formular der Partneruniversität benützen.

 

Auszahlung der zweiten Stipendienrate

Erst wenn Ihr Erfahrungsbericht und die Aufenthaltsbestätigung der Partneruniversität online eingereicht und von uns akzeptiert wurden, kann die zweite Rate des Stipendiums (20 %) ausbezahlt werden. Studierende, die die obligatorischen Dokumente nicht einreichen, müssen das bereits ausbezahlte Stipendium vollumfänglich zurückzahlen.

 

Leistungsausweis und Anrechnung

Der Leistungsausweis (Transcript of Records) sollte Ihnen von der Partneruniversität direkt zugeschickt werden. Geben Sie daher der Partneruniversität Ihre Heimadresse bekannt. Wird Ihr Leistungsausweis an uns geschickt, informieren wir Sie per E-Mail, damit Sie ihn bei uns am Schalter abholen können. 

Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen liegt in der Verantwortung der Fakultäten. Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Anrechnung direkt an die zuständige Stelle und reichen Sie Ihr Transcript of Records dort ein.

Weiterführende Informationen

Adressänderungen melden

Wir senden Ihnen per Post wie auch per E-Mail wichtige Unterlagen und Informationen zu Ihrem Austausch zu. Denken Sie daher daran, uns allfällige Adressänderungen umgehend mitzuteilen.

Heyning-Roelli Stipendien

Förderung von Bachelor- und Masterstudierenden, die einen Austauschaufenthalt machen wollen. Outgoing-Studierende werden explizit ermutigt, sich zu bewerben.

Registrieren Sie sich auf der Travel Admin App des EDA

Die Travel Admin App unterstützt optimal bei der Vorbereitung einer Reise. Auch für unterwegs hält die App nützliche Informationen und Dienstleistungen bereit, die nicht nur im Krisenfall weiterhelfen.