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Sämtliche Anträge zur Staff Mobility sind über das Antragsportal Mobility-Online einzureichen. Der Link zum entsprechenden Formular finden Sie unten unter der relevanten Kategorie "Staff Mobility for Teaching Assignments (STA)" oder "Staff Mobility for Training (STT)".
Der Zugang zu Mobility-Online für UZH-Angehörige läuft neu über SWITCH edu-ID.
Wichtig: Der vollständige Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der geplanten Personalmobilität eingereicht werden.
Die Übernahme eines Lehrauftrags an einer europäischen Partneruniversität fördert die Lehrkompetenz und trägt zum Aufbau eines persönlichen internationalen Netzwerks bei. Das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) fördert die Mobilität der Dozierenden bei externen Lehraufträgen durch Beiträge an die Reise- und Lebenskosten.
Dozierende können einen Beitrag an ihre Reise- und Lebenskosten im Zusammenhang mit einem Lehrauftrag an der Universität Zürich beantragen. Ein Lehrauftrag muss mindestens acht Stunden Unterricht umfassen. Seine Dauer beträgt mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage bis höchstens zehn Tage pro Semester.
Das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) bietet UZH-Mitarbeitenden finanzielle Unterstützung für Fortbildungen in Europa, um den Dialog zwischen Schweizer und europäischen Institutionen zu fördern. Die Fortbildungsangebote umfassen Job-Shadowings, kurze Arbeitseinsätze oder Workshops. Die Teilnahme an Konferenzen wird nicht gefördert.
Das Programm stellt UZH-Mitarbeitenden Beiträge an die Reise- und Lebenskosten zur Verfügung. Dieses Angebot gilt auch für administratives und technisches Personal. Der Aufenthalt beträgt mindestens zwei auffeindanderfolgende Tage und höchstens fünf Tage.
Der Zuschuss wird vorrangig für Projekte mit einem administrativen Fokus vergeben. Für Aufenthalte, deren Fokus in der Akademie liegt, steht die STA zur Verfügung.
Infolge vor Budgetkürzungen stehen zurzeit nur noch begrenzte Fördermittel zur Verfügung.
Im Rahmen von SEMP gibt es finanzielle Unterstützung für Teilnehmende, die mit einem CO2-emissionsarmeren Transportmittel wie Zug oder Bus reisen. Die Reisekosten werden mit einer höheren Reisepauschale vergütet, sofern am Ende des Aufenthalts ein Nachweis über den Transport vorgelegt werden kann. In begründeten Fällen können auch zusätzliche Reisetage bezuschusst werden (bis zu 2 Tage pro Reiserichtung).
Ausserdem liegt es in der Verantwortung der teilnehmenden Person, sich über die bestehenden Massnahmen zur nachhaltigen Reise in ihrer Fakultät bzw. in ihrer Einheit zu erkundigen und sich daran zu orientieren.
Dozierende und Mitarbeitende mit besonderen Bedürfnissen können zusätzliche Mittel zur Deckung der behinderungsbedingten Zusatzkosten ihres Mobilitätsaufenthalts beantragen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Alice Ragueneau oder an die Fachstelle Studium und Behinderung.
Website Fachstelle Studium und Behinderung