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Eingeladene Gaststudierende sind Studierende (BA, MA, PhD), die an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule immatrikuliert sind und im Rahmen eines Projektes (z.B. Forschung, Diplomarbeit) einen Aufenthalt an einem Institut der UZH planen und ein Einladungsschreiben einer/s an der UZH angestellten Forschenden vorweisen können. Der Gastaufenthalt an der UZH muss eine Dauer von mindestens 2 und höchstens 12 Monaten haben.
Studierende, die an einer europäischen Universität eingeschrieben sind, die am Erasmus+ Programm teilnimmt, und im Rahmen eines o.g. Projektes an die UZH kommen wollen, bewerben sich über das SEMP Programm. Weitere Informationen zu Praktika über das SEMP Programm finden Sie hier.
Eingeladene Gaststudierende werden an der UZH eingeschrieben. In der Regel ist der Besuch von Lehrveranstaltungen an der UZH nicht vorgesehen, ausser dieser wird von der Betreuungsperson empfohlen und steht im Zusammenhang mit dem Zweck des Aufenthaltes.Sie können keinen UZH-Abschluss erwerben. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht.
Bewerber/innen mit Nationalitäten ohne Visumspflicht muss die Bewerbung zwei Monate vor Beginn des geplanten Aufenthaltes an der UZH eingereicht sein.
Bei Nationalitäten mit Visumspflicht muss die Bewerbung drei Monate vor Beginn des geplanten Aufenthaltes an der UZH eingereicht sein.
Für die Zeit Ihres Aufenthaltes sind Sie von den Gebühren an der UZH befreit.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie über genügend Mittel (z.B. durch Stipendien, empfohlener Betrag liegt zwischen CHF 1750 und CHF 2200 pro Monat) verfügen, um die Lebenskosten während Ihrem Aufenthalt in Zürich zu decken.
Studierende mit einer Nicht-EU/EFTA Nationalität müssen ggf. mit einem gültigen Visum für die Schweiz einreisen. Wenn dies der Fall ist, laden Sie das Visumsformular mit den übrigen Bewerbungsformularen hoch. Im Zweifelsfall können Sie bei der Abteilung Global Student Experience nachfragen, ob ein Visumsgesuch notwendig ist. Das Visum selbst wird von der Abteilung Global Student Experience für Sie beim Migrationsamt Zürich beantragt. Es können Gebühren anfallen.