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Studierende, die an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule immatrikuliert sind, haben die Möglichkeit als reguläre Gaststudierende oder eingeladene Gaststudierende an die UZH zu kommen. Reguläre Gaststudierende sind an die Semesterdaten gebunden und besuchen Lehrveranstaltungen, während eingeladene Gaststudierende semesterdaten-unabhängig ein Projekt (z.B. Forschung, Abschlussarbeit) verfolgen.
Für die Zulassung zum Gaststudium gilt generell, dass die Studierenden während des Aufenthaltes an der UZH an ihrer Heimuniversität eingeschrieben bleiben und keinen UZH-Abschluss erwerben können. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht.