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Als reguläre Gaststudierende gelten an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule (BA, MA, PhD) immatrikulierte Studierende, die an der UZH während einem oder höchstens zwei Semestern Lehrveranstaltungen besuchen möchten.
Als Gaststudierende:r werden Sie für 1 oder höchstens 2 Semester an der UZH eingeschrieben, können Lehrveranstaltungen buchen und ECTS-Punkte erwerben. Sie erhalten nach Ende des Aufenthalts einen Leistungsausweis, können aber keinen UZH-Abschluss erwerben.
Ein allgemeiner Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen können.
Bewerbung für das Herbstsemester: 1. bis 30. April
Bewerbung für das Frühjahrssemester: 1. Oktober bis 30. Oktober
Wenn Sie während des Gaststudiums an der UZH die Studiengebühren an Ihrer Heimuniversität bezahlen, sind Sie von den Semestergebühren an der UZH befreit. Sie müssen bis zum 15. August bzw. 15. Januar den Nachweis über die Zahlung der Semestergebühren an Ihrer Heimuniversität erbringen.
Wenn Sie an Ihrer Heimuniversität nicht die vollen Semestergebühren bezahlen, müssen Sie an der UZH die Gebühren (inkl. Zuschlag Bildungsausländer/innen ) bezahlen.
Studierende mit einer Nicht-EU/EFTA-Nationalität müssen ggf. mit einem für die Schweiz gültigen Visum einreisen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ein Visum wirklich notwendig ist, konsultieren Sie bitte den untenstehenden Link. Reguläre Gaststudierende müssen selbst ein Visum beantragen.