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Als reguläre Gaststudierende gelten an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule (BA, MA. PhD) immatrikulierte Studierende, die an der UZH während einem oder höchstens zwei Semestern Lehrveranstaltungen besuchen möchten.
Das Bewerbungsprozess wird sich im März 2025 geringfügig ändern. Zusätzlich zu den bisherigen Unterlagen müssen Sie dann auch ein B2-Sprachzeugnis (IELTS, TOEFL, Cambridge) in der Unterrichtssprache hochladen.
Als Gaststudierende/r werden Sie für 1 oder höchstens 2 Semester an der UZH eingeschrieben, können Lehrveranstaltungen buchen und ECTS-Punkte erwerben. Sie erhalten nach Ende des Aufenthalts einen Leistungsausweis, können aber keinen UZH-Abschluss erwerben. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht.
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen können.
Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie die Semestergebühren entweder an der Heimuniversität oder an der UZH bezahlt haben.
Bewerbung für das Herbstsemester: 30. April
Bewerbung für das Frühjahrssemester: 30. Oktober
Wenn Sie während des Gaststudiums an der UZH die Studiengebühren an Ihrer Heimuniversität bezahlen, sind Sie von den Semestergebühren an der UZH befreit.
Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie die Semestergebühren an der UZH zahlen (inkl. Gebühren für Bildungsausländer): Gebühren
Einen Nachweis über die bezahlten Studiengebühren an der Heimuniversität oder der UZH müssen Sie vor Beginn Ihres Gaststudiums vorweisen.
Studierende aus dem Ausland benötigen eine Aufenthaltsbewilligung und diejenigen mit einer Nicht-EU-Nationalität ggf. auch ein Visum. Gaststudierende müssen sich selbstständig um Visum und Aufenthaltsbewilligung kümmern. Weitere Informationen hierzu finden sich unter: