Reguläre Gaststudierende
Dieses Programm wird nicht mehr angeboten. Ein Aufenthalt an der UZH ist nur noch im Rahmen eines Austauschprogramms möglich, wofür die UZH mit der entsprechenden Universität ein Austauschabkommen geschlossen hat.
Studierende aus der Ukraine mit Schutzstatus S wenden sich bitte an incoming@int.uzh.ch
Zielgruppe
Als reguläre Gaststudierende gelten an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule (BA, MA, PhD) immatrikulierte Studierende, die an der UZH während einem oder höchstens zwei Semestern Lehrveranstaltungen besuchen möchten.
Zulassungsbedingungen
- Sie sind während des Aufenthaltes an der UZH an Ihrer Heimuniversität regulär immatrikuliert (z.B. kein Urlaubssemester).
- Es gibt in Ihrem Studienfach kein Austauschabkommen zwischen Ihrer Heimuniversität und der Universität Zürich (siehe unten: Bewerbungsprozess).
- Sie studieren das Fach, das Sie an der UZH besuchen möchten, seit mindestens zwei Semestern an Ihrer Heimuniversität.
- Die Studienleistungen an der Universität Zürich werden von der Heimuniversität anerkannt.
- Sie sind verpflichtet an der Universität Zürich 20 bis 30 ECTS pro Semester zu absolvieren.
- Gaststudierende sind an die offiziellen Semester und Prüfungstermine gebunden.
- Die für Ihr Fach zuständige Fachkoordination an der UZH bewilligt das Gaststudium.
- Ein Sprachniveau von mindestens B2 in der Unterrichtssprache wird verlangt.
Rechte
Als Gaststudierende:r werden Sie für 1 oder höchstens 2 Semester an der UZH eingeschrieben, können Lehrveranstaltungen buchen und ECTS-Punkte erwerben. Sie erhalten nach Ende des Aufenthalts einen Leistungsausweis, können aber keinen UZH-Abschluss erwerben. Bitte beachten Sie, dass Verlängerunen nicht möglich sind.
Ein allgemeiner Anspruch auf Zulassung besteht nicht.