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Global Student Experience

Reguläre Gaststudierende

Zielgruppe

Als reguläre Gaststudierende gelten an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule (BA, MA. PhD) immatrikulierte Studierende, die an der UZH während einem oder höchstens zwei Semestern Lehrveranstaltungen besuchen möchten.

Das Bewerbungsprozess wird sich im März 2025 geringfügig ändern. Zusätzlich zu den bisherigen Unterlagen müssen Sie dann auch ein B2-Sprachzeugnis (IELTS, TOEFL, Cambridge) in der Unterrichtssprache hochladen. 

Zulassungsbedingungen

  1. Sie sind während des Aufenthaltes an der UZH an Ihrer Heimuniversität regulär immatrikuliert (z.B. kein Urlaubssemester).
  2. Sie studieren das Fach, das Sie an der UZH besuchen möchten, seit mindestens zwei Semestern an Ihrer Heimuniversität.
  3. Es gibt in Ihrem Studienfach kein Austauschabkommen zwischen Ihrer Heimuniversität und der Universität Zürich (siehe unten: Bewerbungsprozess).
  4. Die Studienleistungen an der Universität Zürich werden von der Heimuniversität anerkannt.
  5. Sie sind verpflichtet an der Universität Zürich 20 bis 30 ECTS pro Semester zu absolvieren.
  6. Gaststudierende sind an die offiziellen Semester und Prüfungstermine gebunden.
  7. Die für Ihr Fach zuständige Studienkoordination an der UZH bewilligt das Gaststudium (siehe unten: Bewerbungsprozess)
  8. Ein Sprachniveau von mindestens B2 in der Unterrichtssprache ist empfohlen.

Rechte

Als Gaststudierende/r werden Sie für 1 oder höchstens 2 Semester an der UZH eingeschrieben, können Lehrveranstaltungen buchen und ECTS-Punkte erwerben. Sie erhalten nach Ende des Aufenthalts einen Leistungsausweis, können aber keinen UZH-Abschluss erwerben. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht.

Bewerbungsprozess

  1. Sie klären bei Ihrer Heimuniversität vor der Bewerbung ab, ob es in Ihrem Studienfach ein Austauschabkommen zwischen Ihrer Heimuniversität und der Universität Zürich gibt. Sie können auch auf unserer Webseite nachschauen: Mobility Online Suchportal
  2. Sie füllen das Learning Agreement aus und lassen dies von der zuständigen Fachkoordination an der UZH prüfen und unterzeichnen. Diese Unterschrift gilt als Bewilligung des Fachs für Ihr Gaststudium.
    Online Kurskatalog (Anleitung hier (PDF, 313 KB))
    Learning Agreement (PDF, 85 KB)
  3. Wenn Sie die Bewilligung vom Fach haben, können Sie die Bestätigung der Immatrikulation und Anerkennung (PDF, 47 KB) (PDF, 68 KB) bei Ihrer Heimuniversität einholen.
  4. Sie füllen das Bewerbungsformular aus: Bewerbungsformular Mobility Online
  5. Per E-Mail erhalten Sie eine Bestätigung mit den Zugangsdaten für unser Bewerbungsportal: Moblity Online
    Hier laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hoch.
  6. Die Bewerbung wird von der Abteilung Global Student Experience geprüft.

Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen können.

Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben
  • Passkopie
  • Passfoto: Das Foto wird für Ihre UZH-Studierendenkarte verwendet. Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Vorgaben einhalten: aktuelles farbiges Passfoto (das Gesicht muss frontal und gegen einen gut kontrastierenden, neutralen Hintergrund fotografiert sein und sollte etwa 80% der Fläche einnehmen), im Seitenverhältnis 3:4, Grösse mind. 400x533 Pixel.
  • Lebenslauf
  • Leistungsausweis (Transcript of Records); ggf. Bachelor- oder Masterdiplom
  • Learning Agreement (PDF, 85 KB)
  • Immatrikulationsbestätigung und Bestätigung der Anrechnung (PDF, 68 KB) 

Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie die Semestergebühren entweder an der Heimuniversität oder an der UZH bezahlt haben. 

Bewerbungsfristen

Bewerbung für das Herbstsemester: 30. April

Bewerbung für das Frühjahrssemester: 30. Oktober

Gebühren

Wenn Sie während des Gaststudiums an der UZH die Studiengebühren an Ihrer Heimuniversität bezahlen, sind Sie von den Semestergebühren an der UZH befreit. 

Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie die Semestergebühren an der UZH zahlen (inkl. Gebühren für Bildungsausländer): Gebühren

Einen Nachweis über die bezahlten Studiengebühren an der Heimuniversität oder der UZH müssen Sie vor Beginn Ihres Gaststudiums vorweisen.

Visum und Einreise

Studierende aus dem Ausland benötigen eine Aufenthaltsbewilligung und diejenigen mit einer Nicht-EU-Nationalität ggf. auch ein Visum. Gaststudierende müssen sich selbstständig um Visum und Aufenthaltsbewilligung kümmern. Weitere Informationen hierzu finden sich unter:

Einreise und Aufenthalt
Ausweis- und Visumvorschriften

Weiterführende Informationen

Ukraine

Studierende aus der Ukraine

Studierende aus der Ukraine, die an einem Gaststudium interessiert sind, wenden sich bitte direkt an incoming@int.uzh.ch

Ausnahmeregelung Medizin

Bitte beachten Sie: Ein reguläres Gaststudium in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin ist nicht möglich.

Kontakt

Nadine Fossati

+41 44 634 41 23
incoming@int.uzh.ch

Bewerbungsfristen

Für das Herbstsemester: 30. April
Für das Frühjahrssemester: 30. Oktober