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Global Student Experience

Reguläre Gaststudierende

Zielgruppe

Als reguläre Gaststudierende gelten an einer anerkannten ausländischen universitären Hochschule (BA, MA, PhD) immatrikulierte Studierende, die an der UZH während einem oder höchstens zwei Semestern Lehrveranstaltungen besuchen möchten.

Zulassungsbedingungen

  1. Sie sind während des Aufenthaltes an der UZH an Ihrer Heimuniversität regulär immatrikuliert (z.B. kein Urlaubssemester).
  2. Es gibt in Ihrem Studienfach kein Austauschabkommen zwischen Ihrer Heimuniversität und der Universität Zürich (siehe unten: Bewerbungsprozess).
  3. Sie studieren das Fach, das Sie an der UZH besuchen möchten, seit mindestens zwei Semestern an Ihrer Heimuniversität.
  4. Die Studienleistungen an der Universität Zürich werden von der Heimuniversität anerkannt.
  5. Sie sind verpflichtet an der Universität Zürich 20 bis 30 ECTS pro Semester zu absolvieren.
  6. Gaststudierende sind an die offiziellen Semester und Prüfungstermine gebunden.
  7. Die für Ihr Fach zuständige Fachkoordination an der UZH bewilligt das Gaststudium.
  8. Ein Sprachniveau von mindestens B2 in der Unterrichtssprache wird verlangt.

Rechte

Als Gaststudierende:r werden Sie für 1 oder höchstens 2 Semester an der UZH eingeschrieben, können Lehrveranstaltungen buchen und ECTS-Punkte erwerben. Sie erhalten nach Ende des Aufenthalts einen Leistungsausweis, können aber keinen UZH-Abschluss erwerben.

Ein allgemeiner Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

Bewerbungsprozess

  1. Sie klären an Ihrer Heimuniversität vor der Bewerbung ab, ob es in Ihrem Studienfach ein Austauschabkommen zwischen Ihrer Heimuniversität und der Universität Zürich gibt. Sie können auch auf unserer Webseite nachschauen: Mobility Online Suchportal
  2. Sie füllen das Learning Agreement (PDF, 105 KB) aus. Nutzen Sie unserenOnline Kurskatalog als Referenz (Anleitung hier (PDF, 272 KB)). Beachten Sie die wichtigen Informationen auf der zweiten Seite des Learning Agreements. Die vollständige Liste der Kurse für das folgende Semester ist ab Anfang April bzw. Mitte Oktober verfügbar.
  3. Sie holen sich bei Ihrer Heimatuniversität eine Bestätigung der Immatrikulation und Anerkennung  (PDF, 74 KB)ein.
  4. Sie füllen das Bewerbungsformular aus: Bewerbungsformular Mobility Online
  5. Per E-Mail erhalten Sie eine Bestätigung mit den Zugangsdaten für unser Bewerbungsportal: Mobility Online
  6. Die Bewerbung wird von der Abteilung Global Student Experience geprüft.

Bitte beachten Sie, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen können.

Bewerbungsunterlagen

  • Kopie der Identifikationsseite des Passes
  • Passfoto (wird für Ihre UZH-Studierenden-Karte verwendet): Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Vorgaben einhalten: aktuelles farbiges Passfoto (das Gesicht muss frontal und gegen einen gut kontrastierenden, neutralen Hintergrund fotografiert sein und sollte etwa 80% der Fläche einnehmen), Seitenverhältnis 3:4, Grösse mind. 400x533 Pixel.
  • Learning Agreement (PDF, 105 KB)
  • Immatrikulationsbestätigung und Bestätigung der Anrechnung (PDF, 74 KB)
  • Motivationsschreiben mit Einbezug des Studienvorhabens im Umfang von 1 bis 2 A4-Seiten
  • Lebenslauf
  • Nachweis der erbrachten Studienleistungen; gegebenenfalls auch ein Bachelor- oder Master-Diplom (bei Diplomen, die in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen)
  • Falls Sie beabsichtigen, Kurse in Deutsch zu besuchen: Nachweis von guten Deutschkenntnissen (nicht älter als 2 Jahre) auf dem Niveau C1 gemäss Europäischem Referenzrahmen, ausgestellt durch ein Goethe-Institut.
  • Falls Sie Veranstaltungen in Englisch belegen möchten, ist ein Nachweis von Englischkenntnissen (nicht älter als 2 Jahre) einzureichen: TOEFL iBT 90, IELTS 6.5, Cambridge Proficiency (CPE), Cambridge Advanced Certificate (CAE).
    Für Veranstaltungen des Englischen Seminars gelten besondere Bestimmungen (siehe http://www.es.uzh.ch).

Bewerbungsfenster

Bewerbung für das Herbstsemester: 1. bis 30. April

Bewerbung für das Frühjahrssemester: 1. Oktober bis 30. Oktober

Gebühren

Wenn Sie während des Gaststudiums an der UZH die Studiengebühren an Ihrer Heimuniversität bezahlen, sind Sie von den Semestergebühren an der UZH befreit. Sie müssen bis zum 15. August bzw. 15. Januar den Nachweis über die Zahlung der Semestergebühren an Ihrer Heimuniversität erbringen.

Wenn Sie an Ihrer Heimuniversität nicht die vollen Semestergebühren bezahlen, müssen Sie an der UZH die Gebühren (inkl. Zuschlag Bildungsausländer/innen ) bezahlen.

Visum und Einreise

Studierende mit einer Nicht-EU/EFTA-Nationalität müssen ggf. mit einem für die Schweiz gültigen Visum einreisen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob ein Visum wirklich notwendig ist, konsultieren Sie bitte den untenstehenden Link. Reguläre Gaststudierende müssen selbst ein Visum beantragen.

Einreise und Aufenthalt
Ausweis- und Visumvorschriften

Weiterführende Informationen

Ukraine

Studierende aus der Ukraine

Studierende aus der Ukraine, die an einem Gaststudium interessiert sind, wenden sich bitte direkt an incoming@int.uzh.ch

Ausnahmeregelung Medizin

Bitte beachten Sie: Ein reguläres Gaststudium in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin ist nicht möglich.

Kontakt

Nadine Fossati

+41 44 634 41 23
incoming@int.uzh.ch

Bewerbungsfristen

Für das Herbstsemester: 30. April
Für das Frühjahrssemester: 30. Oktober