Erasmus / Swiss-European Mobility Programme (SEMP)
Hintergrundinformationen zur Schweizer Beteiligung am Erasmus-Programm
Das Erasmus-Programm wurde 1987 ins Leben gerufen und hat zum Ziel, die Studierendenmobilität und die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Hochschulen zu fördern. Die Schweiz war von 1992 bis 1995 sowie von 2011 bis 2014 Vollmitglied der europäischen Bildungsprogramme.
Seit März 2014 ist die Schweizer Lösung Swiss-European Mobility Programme (SEMP) in Kraft, die sich an den Grundsätzen und weitgehend auch an den Abläufen des Erasmusprogramms orientiert.
2021 hat eine neue Programmgeneration von Erasmus+ mit den Schwerpunkten Inklusion unterrepräsentierter Gruppen, Digitalisierung und nachhaltigere Mobilität begonnen, die bis Ende 2027 dauert. Parallel dazu läuft auch SEMP mit einigen Neuerungen weiter. Die Teilnahme der Schweiz an Erasmus+ bleibt weiterhin das Ziel der Schweizer Hochschulen. Aufgrund der neuesten politischen Entscheide scheint eine Wiederassoziierung für das letzte Jahr der laufenden Programmgeneration (akademisches Jahr 2027/2028) möglich. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite unserer nationalen Agentur Movetia.
Erasmus+ beinhaltet drei Leitaktionen: Key Action 1 „Mobilität (Lernmobilität von Einzelpersonen)/Mobility of learners and staff“, Key Action 2 „Zusammenarbeit (Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren)/Partnerships for cooperation and exchange of practices“ und Key Action 3 „Politik (Unterstützung politischer Reformen)/Support to policy development and cooperation“. Während die Key Action 1 mehrheitlich durch SEMP abgedeckt wird, ist eine Teilnahme der Schweiz als Drittland an den Key Actions 2 und 3 nicht oder nur eingeschränkt möglich. Weiter Informationen über die Förderung von internationalen Kooperationsprojekten finden Sie hier.
Wichtige Neuerungen im SEMP seit 2021 sind:
- Mindestaufenthaltsdauer zur Förderung eines Austausches zu Studienzwecken: 2 statt 3 Monate
- Pauschale von CHF 100.- für die Nutzung von CO2-armen Verkehrsmitteln für die Hin- und Rückreise
- Förderung aussereuropäischer Austauschaufenthalte möglich (beschränkte Anzahl)
- Es muss ein höherer Betrag für Outgoing-Mobilitäten als für Incoming-Mobilitäten ausgegeben werden