Blended Intensive Programmes (BIPs)
Seiteninhalt
- Voraussetzungen für ein BIP an der UZH oder mit Beteiligung der UZH
- Wie ist ein BIP organisiert? Verschiedene Rollen in einem BIP
- Rolle der UZH als koordinierende Universität: Förderung und Aufgaben
- Rolle der UZH als entsendende Partneruniversität: Förderung und Aufgaben
- Antragsstellung und Ablaufübersicht
"Blended Intensive Programme" (BIP) ist ein Format, das es Studierenden und Mitarbeitenden ermöglicht, durch einen kooperativen Lehr- und Lernaustausch internationale Erfahrungen zu sammeln. Jedes BIP wird gemeinsam von einem Konsortium mehrerer Universitäten organisiert und kombiniert eine kurze physische Mobilität mit mindestens einer obligatorischen virtuellen Komponente. Die Dauer der physischen Mobilität beträgt mindestens 5 und maximal 30 Tage.
BIPs existieren im Erasmus+-Programm seit 2021. Seit Juni 2025 werden BIPs im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP), der Schweizer Lösung für Erasmus+, gefördert.
Auf dieser Website finden UZH-Mitarbeitende, die bei der Organisation eines BIPs mitwirken (= "BIP-Organisierende"), Informationen zu der Förderung von BIPs an der UZH und den verbundenen Abläufen und Voraussetzungen.
Studierende, die an einem BIP teilnehmen, finden mehr Informationen auf der Seite für BIP Outgoing-Studierende.
Voraussetzungen für ein BIP an der UZH oder mit Beteiligung der UZH
- Konsortium von mindestens drei Hochschulen aus mindestens drei europäischen SEMP-Programmländern (PDF, 46 KB).
- physischer Aufenthalt von mindestens 5 bis maximal 30 Tagen mit mindestens 10 mobilen Teilnehmenden (Achtung: lokale Studierende gelten nicht als mobile Teilnehmende und werden nicht zur Mindestanzahl von 10 mobilen Teilnehmenden gezählt).
- virtuelle Komponente/Zusammenarbeit aller Teilnehmenden
- Vergabe von mindestens 3 ECTS
- Abschluss eines entsprechenden Agreements für das BIP
Hinweis: Neben SEMP-BIP kann die UZH auch an einem Erasmus+-BIP teilnehmen. In diesem Fall gelten wichtige Einschränkungen: Die UZH zählt nicht zur Mindestanzahl der organisierenden Hochschulen im Konsortium und kann nur als entsendende Universität mitwirken. Die UZH-Teilnehmenden zählen nicht zu der minimalen Anzahl Teilnehmender. Die Förderung der mobilen Teilnehmenden und Dozierenden, die an einem Erasmus+ BIP teilnehmen und unterrichten, bleibt über SEMP möglich.
Wie ist ein BIP organisiert? Verschiedene Rollen in einem BIP
Am Beispiel eines Konsortiums von drei teilnehmenden Universitäten ist bei einem BIP folgende Rollenverteilung zwischen den Partneruniversitäten möglich:
- eine koordinierende (= in der Regel aufnehmende) Universität
- mindestens zwei Partneruniversitäten (= in der Regel entsendende Universitäten)
In einem SEMP-BIP kann die UZH entweder als koordinierende Universität oder Partneruniversität mitwirken. Je nach Konstellation sind die Abläufe, der Aufwand und die Fristen für die Antragsstellung unterschiedlich.
Hinweis: in einem Erasmus+-BIP kann die UZH nur als Partneruniversität im Konsortium mitwirken, nicht aber als koordinierende Universität.
Rolle der UZH als koordinierende Universität: Förderung und Aufgaben
Die koordinierende Universität ist für die Planung und die Durchführung des gesamten BIPs verantwortlich.
In der Regel ist die koordinierende Universität gleichzeitig die aufnehmende Universität.
Für die Organisation und Durchführung des BIPs erhält die koordinierende Universität sogenannte SEMP-Organisationsmittel. Zudem kann bei einem SEMP-BIP die physische Kurzzeitmobilität der Incoming-Studierenden mit SEMP-Stipendien gefördert werden.
UZH als koordinierende Universität: Was wird gefördet?
Organisationsmittel OM
Die koordinierende Universität erhält über das SEMP-Programm Organisationsmittel (OM) als Unterstützung für den Mehraufwand bei der Vorbereitung, Entwicklung und Umsetzung des Programms sowie für die allgemeine Administration und Koordination des BIPs (sowohl für den physischen als auch den virtuellen Teil). Die Höhe der OM hängt von der Anzahl der mobilen Teilnehmenden ab. Der entsprechende Anteil der OM wird den BIP Organisator:innen nach Abschluss des BIPs von Global Student Experience (GSE) überwiesen.
Individuelle Förderung mobiler Teilnehmender
Besonders bei SEMP-BIPs ist zudem, dass die UZH als koordinierende Universität die physische Kurzzeitmobilität von Incoming-Studierenden mit finanziellen Zuschüssen fördern kann:
- Studierende: Förderung als SEMP BIP Incoming
- Dozierende: Förderung als SEMP Staff Mobility for Teaching Assignment Incoming
Wichtig bei der Organisation eines BIPs an der UZH ist:
- Die Incoming-Teilnehmenden müssen an der UZH registriert werden und deshalb rechtzeitig bei Global Student Experience (GSE) nominiert werden. GSE informiert daraufhin die nominierten Studierenden über den Registrierungsprozess.
- Damit ECTS vergeben werden können, muss das BIP als Modul im Vorlesungsverzeichnis angeboten werden. Hier ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Kontaktpersonen in der Fakultät unbedingt notwendig.
Rollenverteilung zwischen BIP-Organisierenden und GSE
Eine Fact Sheet mit einer Aufstellung der Rollenverteilung wird demnächst publiziert.Möchten Sie ein BIP als koordinierende Einheit organisieren? Füllen Sie bitte das Antragsformular "für BIP-Organisierende: UZH als koordinierende Universität" aus, siehe Punkt "Antragsstellung".
Rolle der UZH als entsendende Partneruniversität: Förderung und Aufgaben
Wenn die UZH als Teil eines BIP-Konsortiums als entsendende Partneruniversität teilnimmt, kann die physische Kurzzeitmobilität der UZH Outgoing-Studierenden mit SEMP-Stipendien gefördert werden. Nach der Nominierung der Studierenden bei Global Student Experience (GSE) werden diese über die hierfür erforderlichen Schritte und Fristen informiert.
Wichtig zu beachten:
Die Vergabe von mindestens 3 ECTS ist Voraussetzung für eine Förderung. Fragen zur Anrechenbarkeit müssen frühzeitig bei den entsprechenden Stellen in den Fakultäten geklärt werden.
UZH als entsendende Partneruniversität: Was wird gefördert?
Die UZH kann als entsendende Universität den physischen Aufenthalt von Studierenden und Dozierenden mit finanziellen Zuschüssen fördern:
- Studierende: Förderung als SEMP-BIP Outgoing
- Dozierende: Förderung als SEMP-Staff Mobility for Teaching Assignment Outgoing
Die Vergabe und Auszahlung von Zuschüssen an Studierende und Mitarbeitende erfolgt durch GSE.
Rollenverteilung zwischen BIP-Organisierenden und Global Student Experience
Eine Fact Sheet mit einer Aufstellung der Rollenverteilung wird demnächst publiziert.
Möchten Sie als Konsortiumspartner:in an einem BIP teilnehmen, bei dem die physische Kurzzeitmobilität nicht an der UZH stattfinden wird? Füllen Sie bitte das Antragsformular BIP-Organisierende - UZH als entsendende Partneruniversität aus, siehe Punkt "Antragsstellung".
Antragsstellung und Ablaufübersicht
Damit Ihr BIP für eine finanzielle Förderung berücksichtigt werden kann, treten Sie bitte mit uns so früh wie möglich in Kontakt. Beachten Sie dabei bitte folgende Fristen:
- UZH ist koordinierende Universität: Die Antragstellung erfolgt durch das Antragsformular für BIP-Organisierende - UZH als koordinierende Universität bis spätestens 15. Dezember 2025, wenn Sie planen, für die Periode 1. Juni 2026 - 31. Juli 2027 ein BIP zu koordinieren.
- UZH ist eine der entsendenden Partneruniversitäten: bitte reichen Sie das Antragsformular für BIP-Organisierende - UZH als entsendende Partneruniversität bis spätestens 15. Februar 2026 ein, wenn Sie planen, für die Periode 1. Juni 2026 - 31. Juli 2027 bei einem BIP als entsendender Partner mitzuwirken. Eine nachträgliche Antragsstellung bis spätestens drei Monate vor Beginn des BIPs ist grundsätzlich möglich, die Chance auf eine Förderung ist jedoch aufgrund von limitierten Fördermitteln geringer.
Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Antrags ist, dass das BIP-Konsortium gebildet ist, und die relevanten Eckdaten des BIPs festgelegt worden sind.
Kann ein Förderantrag berücksichtig werden, bietet Global Student Experience (GSE) ein Informationsgespräch an, in dem der weitere Ablauf, Fristen, Zuständigkeiten sowie Tipps und Hinweise hinsichtlich der Abwicklung des BIPs besprochen werden.
Wichtig: Zusätzliche Gelder für die Organisation eines BIPs können 2025 im Rahmen des jährlichen Calls global_innovation der Universitären Lehrförderung (ULF) beantragt werden. Sollten Sie einen parallelen Antrag bei der Universitären Lehrförderung planen, vermerken Sie dies bitte im Förderantragsformular unter Bemerkungen.