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Förderung internationaler Projekte in der Lehre

Internationale Kooperationsprojekte in der Lehre

Ziel und Zweck von internationalen Kooperationen im Bereich Lehre bestehen darin, neue integrative Bildungssysteme aufzubauen, innovative Lehr- und Lernmethoden zu fördern, neue Lehrpläne zu entwickeln oder generell die Zusammenarbeit zwischen wichtigen Partnern im Bereich Hochschulbildung aber auch in der Wirtschaft zu stärken. 

Eine finanzielle Förderung für internationale Kooperationsprojekte, die für Forschende der Universität Zürich relevant sein können, kann über folgende Programme beantragt werden: Das Förderprogramm Erasmus+, das daran anknüpfende Schweizer Programm für Erasmus+ und das 'Internationale Programm'. 

In den folgenden Abschnitten finden sich detailliertere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten. Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Programmen sind folgende:

  • Beim 'Internationalen Programm' kann die antragstellende Schweizer Institution (bzw. das Institut oder der Lehrstuhl) die Projektleitung übernehmen. Da die Schweiz im Rahmen von Erasmus+ als Drittland und nicht als Programmland gilt, können Schweizer Institutionen hier 'nur' als Partner fungieren.
  • Beim 'Internationalen Programm' ist eine Kooperationen mit einer nicht-schweizerischen Institution ausreichend, diese kann sich innerhalb oder ausserhalb von Europa befinden. Bei Erasmus+ sind es neben der Schweizer Institution mindestens drei Institutionen aus Programmländern.
  • Aufgrund der unterschiedlichen Grössen der Programme ist beim Erasmus+-Programm bzw. beim Schweizer Programm für Erasmus+ einen höhere Visibilität zu erwarten.

Erasmus+ und das Schweizer Programm für Erasmus+

Fördermöglichkeiten im Rahmen von Erasmus+ (Grafik: Movetia)

Im Rahmen von Erasmus+ können auch Kooperationspartnerschaften gefördert werden. Im Call 2021-2027 können Projekte mit folgenden thematischen Prioritäten gefördert werden:

  • Inklusion und Diversität
  • Digitale Transformation
  • Nachhaltigkeit, Umwelt, Klimawandel
  • Gemeinsame Werte, gesellschaftliches Engagement und Partizipation

Schweizer Institutionen können hierbei keine Projektleitung übernehmen, da die Schweiz bei Erasmus+ als Drittland gilt. Eine Schweizer Institution kann als offizieller oder als assoziierter Partner teilnehmen (zusätzlich zu mindestens drei weiteren Institutionen aus Programmländern). Im ersten Fall erfolgt die Finanzierung über Erasmus+, im zweiten Fall wird ein separater, zusätzlicher Antrag von der Schweizer Institution bei der Nationale Agentur Movetia eingereicht (siehe Grafik oben). Eine Finanzierung ist in diesem Fall nur möglich, wenn der Erasmus+-Antrag angenommen wurde. In beiden Fällen muss im Antrag deutlich gemacht werden, welchen Mehrwert die Beteiligung einer Schweizer Institution für das Projekt hat. 

Weitere Informationen hierzu und zum Antrag finden sich im Programmleitfaden und auf der Seite von Movetia (siehe Links im Teaser).

Förderbereiche im Rahmen von Erasmus+ und dem Schweizer Programm für Erasmus+

Förderbereiche im Rahmen von Erasmus+ (Grafik: Movetia)

Movetia - Internationales Programm

Parallel zum Erasmus+ Programm bzw. zum Schweizer Programm für Erasmus+ werden vom Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBFI) neu auch direkt Kooperationsprojekte mit Hochschulen im Ausland gefördert, die z.B. folgende Ziele verfolgen:

  • Institutionelle Vernetzung und Erfahrungsaustausch
  • Entwicklung von Bildungsangeboten
  • Stärkung und Weiterentwicklung der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Bildungssystems inkl. der Jugendarbeit

Wie beim Schweizer Programm für Erasmus+ erfolgt die Antragstellung und Auswahl über die Nationale Agentur Movetia. Beim Projektantrag soll der Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem deutlich werden. Hierbei gelten folgende Kriterien:

  • Partnerschaft mit mindestens einer europäischen oder aussereuropäischen Institution
  • Der Antrag erfolgt für einen der festgelegten Förderbeiträge: 15'000, 30'000 oder 60'000 CHF.  Die Projekte haben eine maximale Projektdauer von 24 Monaten und beginnen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober.
  • Die beantragte Finanzierung bezieht sich auf maximal 60% des Projektbudgets, die übrigen 40% erfolgen über andere Drittmittel (nicht Erasmus+-Mittel) oder eigene Mittel (z.B. Personentage).
  • Bei gleicher Qualität werden Anträge von Newcomern bevorzugt.

Vorbereitende Besuche

Im Zusammenhang mit dem Internationalen Programm kann man bei Movetia auch eine finanzielle Unterstützung für vorbereitende Besuche beantragen (siehe Link im Teaser). Mit diesen Geldern können Reise- und Aufenthaltskosten gedeckt werden, die im Zusammenhang mit einem möglichen Projektantrag für das Internationale Programm stehen (CHF 800.–/Person für Partnerinstitutionen in Europa bzw. CHF 1200.–/Person ausserhalb Europas). Für den Antrag ist ein Einladungsbrief erforderlich.

Weiterführende Informationen

Links

Unter diesen Links finden sich weiterführende Informationen und Manuals zu den verschiedenen Programmen sowie das Anmeldeformular.

Kontakte

Global Student Experience UZH
Afra Schacher
Guido Kleinberger

Movetia - Nationale Agentur
Maria Stergiou
Julia Grünenfelder

Antragsfristen

Erasmus+: Frühling 2025 (genauere Angaben folgen)

CH Prog. für Erasmus+: Frühling 2025 (genauere Angaben folgen)

Int. Programm: Frühling 2025 (genauere Angaben folgen)

Vorb. Besuche: laufende Eingabe möglich

UZH - Institutions Code

Für die Anträge ist teilweise die Angabe eines der Institutions-Codes notwendig:

- PIC-Code: 999976396
- OID-Code: E10209386

Video zu Info Event

Mehr zu Video zu Info Event

An einem Info Event wurde über Förderinstrumente für internationale Kooperationsprojekte informiert, die von Movetia unterstützte werden. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung, das Programm und die Präsentationen finden Sie unter dem u.a. Link.