Navigation auf uzh.ch
Austauschstudierende orientieren sich bitte an den FAQs für Austauschstudierende
Frage | Antwort |
Stellt die UZH Unterkünfte zur Verfügung? | Die UZH verfügt über ein kleines Zimmerkontingent für internationale Masterstudierende, aber Studierende werden dazu angehalten, selbstständig Wohnraum zu suchen. Verfügbare Zimmer werden über das Suchportal des Housing Office aufgeschaltet. Weitere Informationen finden Sie hier: ETH/UZH Housing Office |
Wie/wo kann ich andere Studierende kennenlernen? |
Frage | Antwort |
Welche Masterprogramme bietet die UZH an? | Eine detaillierte Aufstellung aller UZH-Masterprogramme finden Sie hier. |
Wer kann sich für einen Master bewerben? | Um zu einem UZH-Masterprogramm zugelassen zu werden, benötigen Sie einen qualitativ hochwertigen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen akademischen Abschluss von einer anerkannten Universität. Der Abschluss muss verwandt sein mit Ihrem angestrebten Masterprogramm. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Was sind die sprachlichen Anforderungen? | Informationen zu Sprachanforderungen finden Sie hier. |
Wann und wo kann ich mich bewerben? |
Frage | Antwort |
Wie hoch sind die Studiengebühren? | Informationen über Studiengebühren |
Gibt es seitens UZH Stipendien für internationale Masterstudierende? | Die UZH verfügt leider über keinen eigenen Stipendienpool für internationale Masterstudierende. |
Wie hoch sind die Lebenskosten in Zürich? | Kostenrechner |
Frage | Antwort |
Brauche ich ein Visum? Austauschstudierende wenden sich bitte hierfür direkt an die Abteilung Global Student Experience. |
Informationen dazu finden Sie hier. |
Was muss ich beim Visumsantrag beachten? | Leitfaden für Studierende mit Visumspflicht |
Was muss ich nach der Einreise in die Schweiz tun? | Nach der Einreise |
Wie lange darf ich mich insgesamt ausserhalb der Schweiz aufhalten bevor meine Aufenthaltsbewilligung automatisch erlischt? | Mit einer B-Aufenthaltsbewilligung dürfen Sie sich während 12 Monaten maximal 180 Tage ausserhalb der Schweiz befinden. Der Tag Ihrer Abreise gilt als Tag 1. |
Darf ich während des Studiums arbeiten? | Ja, unter gewissen Auflagen. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Kann ich meinen Aufenthalt nach dem Studium verlängern um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen? | Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann eine sogenannte L-Bewilligung beantragt werden. Diese kann auf dem Kreisbüro beantragt werden, ist insgesamt 6 Monate gültig, und erlaubt es Ihnen, in dieser Zeit eine geeignete Arbeitsstelle zu finden. Sobald eine solche gefunden wird, ist es Aufgabe der Arbeitgebenden, einen Statuswechsel anzumelden. |
Was muss ich tun bevor ich die Schweiz definitiv verlasse? | Ausreise der Schweiz |
Weitere Informationen zu Ihrem Aufenthalt an der UZH finden Sie in der Rubrik Organisatorisches und Praktisches